Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 28.05.1984 - 4 Ws 71/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 525
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 16.10.2001 - 3 Ws 736/01
Strafvollzug: Berücksichtigung der Schuldschwere bei Gewährung von …
Soweit sich der Rechtsbeschwerdeführer darauf beruft, daß die angefochtene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, die die Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Schwere der Schuld und der Verteidigung der Rechtsordnung im negativen Lockerungsbescheid der Vollzugsbehörde vom 8.2.2001 für gesetzwidrig halte, von tragenden Grundsätzen obergerichtlicher Beschlüsse auch des Senats abweiche (genannt werden OLG Frankfurt NStZ 1984, 382; OLG Nürnberg NStZ 1984, 92; OLG Stuttgart NStZ 1984, 525), trifft diese vom Rechtsbeschwerdeführer vorgenommene Bewertung durchaus zu. - OLG Nürnberg, 21.07.1988 - Ws 43/88 Dies ist nach der inzwischen herrschenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei solchen Gefangenen, die lebenslange Freiheitsstrafen zu verbüßen haben, zulässig (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1984, 525 ; OLG Frankfurt, Beschluß vom 29. Februar 1984 - 3 Ws 603/83).